Umweltbezogene Werbeaussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ begegnen uns in der Werbung immer häufiger. Ab dem 27. September 2026 gelten dafür jedoch strengere Vorgaben. Grundlage ist die europäische EmpCo-Richtlinie, die Verbraucher besser vor unklaren oder nicht belegbaren Umweltaussagen schützen soll. Auch Küchenhändler sollten deshalb ihre Werbemittel und digitalen Inhalte überprüfen.
Mit der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 werden die Anforderungen an die Kommunikation von Umweltvorteilen verschärft. Pauschale Aussagen dürfen künftig nicht ohne Weiteres verwendet werden.
Betroffen sind beispielsweise Begriffe wie:
Wer solche Begriffe in der Werbung verwendet, sollte genau prüfen, ob die Aussage zulässig und nachvollziehbar belegt ist.
Für Küchenstudios betrifft die neue Regelung verschiedene Bereiche der Kundenkommunikation. Dazu gehören beispielsweise die eigene Website, Anzeigen, Beiträge in sozialen Medien, Prospekte, Flyer sowie weitere Verkaufs- und Werbeunterlagen.
Statt allgemeiner Werbeversprechen sollten Umweltvorteile möglichst konkret und nachvollziehbar beschrieben werden. Dabei muss deutlich werden, worauf sich eine Aussage tatsächlich bezieht.
Bezieht sich ein Umweltvorteil beispielsweise nur auf die Verpackung, ein bestimmtes Material oder einen einzelnen Bestandteil eines Produktes, darf daraus nicht der Eindruck entstehen, das gesamte Produkt verfüge über diese Eigenschaft.
Auch die Platzierung der Erläuterung spielt eine wichtige Rolle. Die zugrunde liegende Umwelteigenschaft sollte dort verständlich erläutert werden, wo die Aussage verwendet wird. Ein alleiniger Verweis auf eine andere Internetseite, einen QR-Code oder weiterführende Informationen kann unter Umständen nicht ausreichen.
Für Küchenhändler empfiehlt es sich, bestehende Inhalte frühzeitig zu kontrollieren. Dabei sollten insbesondere Website-Texte, Werbeanzeigen, Beiträge in sozialen Medien sowie Print- und Verkaufsunterlagen berücksichtigt werden.
Wer bei der Kommunikation auf Angaben von Herstellern oder anderen Partnern zurückgreift, sollte ebenfalls prüfen, ob diese Aussagen den neuen Anforderungen entsprechen und ausreichend belegt sind.
Die neuen Vorgaben gelten ab dem 27. September 2026. Bis dahin sollten betroffene Werbemittel und Inhalte überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Die neuen Vorgaben bedeuten nicht, dass Umweltaspekte künftig nicht mehr kommuniziert werden dürfen. Entscheidend ist vielmehr, umweltbezogene Werbeaussagen präzise, nachvollziehbar und belegbar zu formulieren. Für Küchenhändler lohnt es sich daher, die eigene Kommunikation rechtzeitig zu prüfen und allgemeine Aussagen durch konkrete Informationen zu ersetzen.
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